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Verantwortlich für den Inhalt: Landesverband Haus & Grund Sachsen- Anhalt e.V. Steinigstr. 7 in 39108 Magdeburg Tel.: 0391 731 68 32 Fax: 0391 731 68 33 eingetragen im Vereinsregister Magdeburg Nr. 836 Landespräsident : Dr. Holger Neumann Steuer Nr. 102 / 141 / 01187 Aus dem Inhalt lassen sich keine rechtlichen Ansprüche gegen den Verein ableiten. Urteile und Rechtsauffassungen sind mit größter Sorgfalt recherchiert und wiedergegeben. Trotzdem weisen wir darauf hin, das die örtliche Rechtsprechung andere Auffassungen vertreten kann. Bitte beachten Sie auch das Datum der Veröffentlichung. Für Links innerhalb des Auftrittes können wir keine Verantwortung übernehmen.
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26.10.2005: Straßenausbaubeiträge
Hier das Musterschreiben als download Musterschreiben
An das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – Kommunalaufsicht - Willi-Lohmann-Str. 7 06117 Halle (Saale)
betreffs: Antrag auf Überprüfung gemäß § 6 d Kommunalabgabengesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind Beitragspflichtige in der Straße .....................................................................in....................................................... Wir beantragen gemäß § 6 d Abs. 1 Satz 5 KAG LSA die Überprüfung der entsprechenden Straßenausbaumaßnahme. Begründung: Wir sind als Beitragspflichtige nicht rechtzeitig bzw. überhaupt nicht gemäß § 6 d Abs. 1 KAG LSA informiert wurden. Wir befinden uns zur Zeit im Widerspruchsverfahren mit der Behörde. Wir möchten Sie bitten, der Behörde mitzuteilen, dass wir von unserem Recht, die Kommunalaufsicht in die Prüfung einzuschalten, Gebrauch gemacht haben. Gleichzeitig bitten wir Sie darauf hinzuwirken, dass die Widerspruchsbearbeitung so lange ausgesetzt wird, wie das Prüfverfahren durch die Kommunalaufsicht läuft. Nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses möchten wir uns entscheiden, ob wir unseren Widerspruch aufrechterhalten oder zurückziehen. Gleichzeitig bitten wir unseren Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gegenüber der Gemeinde zu unterstützen. Wir begründen das damit, dass die Gemeinde einen grundsätzlichen Rechtsverstoß gegen das Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt zugelassen hat. Daher ist es gerechtfertigt, die Fälligkeit der Beitragserhebung bis zum Ergebnis der kommunalaufsichtlichen Prüfung auszusetzen. Uns ist bekannt, dass wir während der Zeit der Aussetzung 6 % Aussetzungszinsen zu zahlen haben, falls das Ergebnis der Prüfung keine Beitragsverringerung erbringt. Mit freundlichen Grüßen
______________________________________________ vollständige Unterschrift des oder der Beitragspflichtigen |
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