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Verantwortlich für den Inhalt: Landesverband Haus & Grund Sachsen- Anhalt e.V. Steinigstr. 7 in 39108 Magdeburg Tel.: 0391 731 68 32 Fax: 0391 731 68 33 eingetragen im Vereinsregister Magdeburg Nr. 836 Landespräsident : Dr. Holger Neumann Steuer Nr. 102 / 141 / 01187 Aus dem Inhalt lassen sich keine rechtlichen Ansprüche gegen den Verein ableiten. Urteile und Rechtsauffassungen sind mit größter Sorgfalt recherchiert und wiedergegeben. Trotzdem weisen wir darauf hin, das die örtliche Rechtsprechung andere Auffassungen vertreten kann. Bitte beachten Sie auch das Datum der Veröffentlichung. Für Links innerhalb des Auftrittes können wir keine Verantwortung übernehmen.
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03/ 2011: Erschließungsvorteil auch dann, wenn eine alte Erschließungsanlage mit einer Neuerschließung wegfällt Bei einer ersatzweise neu erstellten Erschließungsanlage wurde von Grundstückseigentümer eingewendet, dass ursprünglich eine Straße vorhanden gewesen sei; das Grundstück also bereits erschlossen war. Das Bundesverwaltungsgericht war anderer Ansicht. mehr 1/ 2010: Erschließungswirkung einer Straße im Gebiet eines BebauungsplanesEine Erschließungsanlage im Bereich eines Bebauungsplanes kann ausnahmsweise nur eine begrenzte Erschließungswirkung haben. Das ist nicht beschränkt auf die Fälle eines lang gestreckten Grundstückes zwischen zwei Anbaustraßen oder die Zugehörigkeit einer Straße zu einem völlig anderen Baugebiet. Entscheidend ist vielmehr, dass sich aus dem Festsetzung des Bebauungsplanes erkennbar eindeutig eine Begrenzung der Erschließungswirkung ergibt. mehr 1/ 2010: Erschließungsbeiträge: Vorauszahlungen müssen bei Zinsberechnungen berücksichtigt werden Auch wenn eine Gemeinde eine Anlage nicht konkret finanziert sondern sich durch das Prinzip der Gesamtdeckung die notwendigen Finanzmittel für die Straße verschafft, sind Vorauszahlungen als Tilgungsleistungen anzuerkennen. Andernfalls würde das bedeuten, dass trotz Erhebung von Vorausleistungen bis zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht die Zinsen die Investitionskosten übersteigen können (hier: Aufwand nur 64.000 DM, aber Zinsen von 1981-2001: 100.400 DM!). Auch Gründe der Verwaltungspraktibilität oder der Vermeidung unzumutbaren Verwaltungsaufwandes zwingen nicht dazu, die Vorauszahlungen unberücksichtigt zu lassen. mehr 02/2007: Erschließungsbeitragsrecht - Tiefenbegrenzungen im unbeplanten Innenbereich zulässigEin 125 m tiefes Grundstück lag an 2 Anbaustraßen. An der einen Seite war es mit einem kleinen Haus bebaut, an der anderen Anbaustraße befand sich nur Wiese. In der Mitte waren die Grundstück durch eine Hecke und durch einen Zaun getrennt. mehr 05.08.05: Ein Anschluss an Wasserversorgung ist BGH genug Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klausel „Jedes Grundstück oder jedes Haus muss einen eigenen Anschluss an der Versorgungsleitung haben“ in den Geschäftsbedingungen eines Wasserversorgungsunternehmens in seinem Urteil vom 6. April 2005 (VIII ZR 260/04, wird in der DWW veröffentlicht) für unwirksam erklärt. mehr 07/2004: Wiederkehrende Beiträge in Sachsen-Anhalt Entscheidet sich eine Gemeinde für wiederkehrende Beiträge und dafür, den Beitragssatz aufgrund der zu erwartenden Aufwendungen der folgenden 5 Jahre zu ermitteln, dann dürfen das Jahr des Inkrafttretens der Satzung und die Aufwendungen in diesem Jahr nicht in die Kalkulation einbezogen werden. mehr |
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