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Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.

Landesverband der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereine in Sachsen-Anhalt

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Landesverband Haus & Grund Sachsen-

Anhalt e.V.

Steinigstr. 7 in 39108 Magdeburg

Tel.: 0391  731 68 32

Fax: 0391  731 68 33

mailto:hugsa@onlinehome.de

eingetragen im Vereinsregister Magdeburg Nr. 836

Landespräsident :                 

 Dr. Holger Neumann

Steuer Nr. 102 / 141 / 01187

Aus dem Inhalt lassen sich keine rechtlichen Ansprüche gegen den Verein ableiten.

Urteile und Rechtsauffassungen sind mit größter Sorgfalt recherchiert und wiedergegeben.

Trotzdem weisen wir darauf hin, das die örtliche Rechtsprechung andere Auffassungen vertreten kann.

Bitte beachten Sie auch das Datum der Veröffentlichung.

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13.08.2007: Grundsteuererlass auch bei sog. strukturellem Leerstand

Bundesverwaltungsgericht entscheidet (24.04.2007, GmS-OGB 1.07): Auch bei leerstehendem Wohnraum, der durch ein Überangebot in der Region nicht vermietet werden kann, kann ein Antrag auf Grundsteuerminderung gestellt werden.

Viele Vermieter hatten in der Vergangenheit Probleme: Weil in der Region Wohnungsüberschuß herrschte, konnten sie nicht vermieten. Und dann fielen für die leere Wohnung auch noch Kosten an ! Die Grundsteuer war kein unerheblicher Posten. Wandte man sich an die Gemeinde, wurde der Antrag abgelehnt, weil eine Grundsteuerermäßigung bei strukturellem Leerstand nicht möglich sei.

Das ist jetzt anders!

Tipps und Handlungsanweisungen gibt es im Mitgliederbereich mehr


12.03.06 ÄRGER für den Mieterbund : BGH entscheidet: Bei Betriebskostenabrechnungen muss der Mieter zunächst erst einmal Einsicht in die Belege nehmen. Kopien der Rechnungen muss der Vermieter nur in Ausnahmefällen anfertigen!

Die Praxis des Mieterbundes, zunächst erst mal die gesamte Abrechnung in Frage zu stellen und alle Belege als Kopie zu verlangen, dürfte damit beendet sein !

Zukünftig wird es also mehr Aussenstellenarbeit für die Mitarbeiter geben. Wenn Belege zu prüfen sind, dann vor Ort in der Verwaltung oder beim Vermieter.

Und das ist auch vernünftig!!

Denn damit können Probleme viel schneller und unbürokratischer geklärt werden als durch langen Briefwechsel.

Wer also an einem konfliktfreien Verhältnis Vermieter-Mieter interessiert ist, den wird diese Entscheidung freuen !!    

                                                        zur Pressemitteilung des BGH


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Ein Wort in eigener Sache:

Unsere Vereine erhalten keine staatlichen Zuschüsse. Das macht uns unabhängig und wir können frei von irgendwelchen "Rücksichtnahmen" konsequent die Interessen unserer Mitglieder vertreten.

Unsere finanzielle Basis sind die Mitgliedsbeiträge, die zwischen 40 und 120 € pro Jahr liegen.

Deshalb : Unterstützen Sie unsere Arbeit auch dann, wenn Sie zur Zeit kein aktuelles Rechtsproblem haben!

DENN : NUR GEMEINSAM SIND WIR STARK

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